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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei der Beschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr um 259.304,73 € auf 1.759.304,73 € gem. § 24 Abs. 2 GemHVO zur Kenntnis. Die Mehrausgaben in Höhe von 259.304,73 € werden 2021 fällig. Die Deckung der Mehrausgaben ist aus dem Sachverhalt der Beschlussvorlage ersichtlich.
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