Vorlage - 0238/2019  

 
 
Betreff: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO; Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Brandschutz und Rettungsdienst Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Holger
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei der Beschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr um 259.304,73 € auf 1.759.304,73 € § 24 Abs. 2 GemHVO zur Kenntnis.

 

Die Mehrausgaben in Höhe von 259.304,73 € werden 2021 fällig.

 

Die Deckung der Mehrausgaben ist aus dem Sachverhalt ersichtlich.

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Sachverhalt:

Ersatzbeschaffung von 2 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF) 20 und 1 Löschgruppenfahrzeug (LF) 20

Kostensteigerung

 

 

Drei Fahrzeuge, die zwischen 25 und 32 Jahren alt waren, mussten in 2018 aufgrund von defekten Bremsen stillgelegt werden.

Die Ersatzbeschaffung wurde europaweit über die KoPart mit folgendem Ergebnis ausgeschrieben:

 

 

- drei Fahrgestelle netto                                       309.220,00 €

- Aufbau LF 20 netto                                            256.503,35 €

- 2 Aufbauten HLF 20 netto                                  541.882,00 €

- Beladung für 3 Fahrzeuge netto 350.101,99 €

- Wärmebildkameras netto 20.700,00 €

 

- GESAMT NETTO 1.478.407,34 €

- zzgl. MwSt. 280.897,39 €  

__________________________________________________________________

gesamt incl. MwSt.       1.759.304,73 €

 

 

 

Eine vorherige Schätzung aufgrund der letzten Fahrzeugbeschaffungen und der damals noch gültigen Normen belief sich auf ein Auftragsvolumen von 1.500.000,00 €.

Eine Mittelfreigabe über diesen Betrag erfolgte durch die Kämmerei.

 

 

Die entstandenen Mehrkosten von 259.304,73 € setzen sich wie folgt zusammen:

 

   1. Inflationsrate 5,2 %  86.961,83

   2. Schaumzumischanlagen a 35.000 € 105.000,00 €

   3. Umstellung auf E-Rettungsgeräte  28.084,00 €

   4. ESP Fahrgestell a 1.035,30 € 3.105,00 €

   5. Einlagerung der Beladung 1.785,00 €

   6. Normänderung Wärmebildkameras a 4.105,50 € 12.316,50 €   

   7. Normänderung Freier Löschwassertankeinlauf a 5.355,00 € 16.065,00 €

   8. Normänderung Systemtrenner Löschwasser a 1.028,60 € 6.171,60 €

_________________________________________________________________________

Gesamt 259.488,93

 

 

Erklärung zu einigen Punkten der entstandenen Mehrkosten:

 

Zu Punkt 2: Das bisherige Schaummittel wird in Zukunft ersetzt durch ein effizienteres Schaummittel mit einer besseren Löschwirkung und einem höheren Nutzungsgrad. Diese strategische Umstellung zeigt langfristig eine deutliche Verringerung der vorzuhaltenden Schaummittelmenge. Bisher wurde das Schaummittel in Kanistern auf den Fahrzeugen mitgeführt. Stand der Technik ist, dass das Schaummittel über eine Schaumzumischanlage direkt an der Pumpe aus einem eingebauten Schaummittelbehälter dem Löschwasser beigemischt wird. Aufgrund der geringeren prozentualen Zumischung im Vergleich zum "alten" Schaummittel muss diese Zumischung sehr genau dosiert ablaufen. Dies garantiert diese Anlage. Ein weiterer Effekt ist der erhebliche einsatztaktische Vorteil: bisher mussten Einsatzkräfte gebunden werden, die die Zumischung durch den Aufbau und das Einstellen der Gerätschaften vornahmen. Diese Arbeiten entfallen nun zum Teil und werden durch den sowieso schon vorhandenen Maschinisten an der Pumpe vorgenommen. Dies führt automatisch zu einer Verringerung des Aufbauaufwandes und ist mittlerweile Stand der Technik und der Taktik.

 

 

Zu Punkt 3: Bisher wurden tragbare Rettungsgeräte (Schere und Spreizer) auf den Hilfeleistungslöschfahrzeugen mit Hydrauliktechnik mitgeführt, d.h. die Rettungsgeräte waren mittels Schlauchverbindungen mit dem Fahrzeug (Aggregat) verbunden. Somit gab es im Einsatz immer eine Abhängigkeit vom Fahrzeug und der vorgegebenen Schlauchlänge. Dies hatte  Bewegungseinschränkungen an der Einsatzstelle zur Folge. Eine gleichzeitige Bedienung von Schere und Spreizer war aufgrund des Hydraulikaggregates nicht möglich, eine Umstellung musste am Fahrzeug erfolgen.

 Diese oben beschriebenen negativen Aspekte findet man bei den jetzt beschafften akkubetriebenen Geräten nicht. Die vom Hersteller angegebenen Leistungsmerkmale (Druck- und Schneidkraft) für akkubetriebene Rettungsgeräte sind mittlerweile gleichzusetzen mit den Leistungsmerkmalen von hydraulisch betrieben Rettungsgeräten.

 

 

 

Zu Punkt 6: Für den Angriffstrupp ist auf jedem Fahrzeug eine Wärmebildkamera bereits vorhanden. Durch eine Normänderung muss für den Sicherheitstrupp ebenfalls eine Wärmebildkamera vorgehalten werden.

 

 

 

Zu Punkt 7 und 8: 

 Durch diese zusätzlichen Einbauten wird verhindert, dass bereits aus dem Hydrantennetz (Trinkwasser) entnommenes  Wasser wieder unbeabsichtigt in das Netz zurückgeführt wird (Hygiene).

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Die Auftragserteilung kann durch die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen für andere Fahrzeuge sichergestellt werden. Im Zuge der Haushaltsplanung 2021 (oder ggf. eines Nachtrages für 2020) erfolgt die Bereitstellung von zahlungswirksamen Mitteln.
 

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Anlage/n:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

Teilbudget 37.01

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR 1.759.304,73

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

X

Keine (da Ersatzbeschaffung)

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: