Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem Haupt und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt zu empfehlen, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse der Räte aller kreisangehörigen Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises, die Änderung der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen im Rheinisch-Bergischen Kreis“ vom 31.03.2016 gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf zu beschließen.
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