Auszug - Anerkennung des Vereins Stöppken e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 75 SGB VIII   

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0007/2020 Anerkennung des Vereins Stöppken e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 75 SGB VIII

   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
 
Beschluss


Beschluss:

Der Verein Stöppken e.V. wird gemäß § 75 SGB VIII i.V. m. § 25 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz als Träger der freien Jugendhilfe zunächst befristet bis zum 31.07.2021 unter der Voraussetzung anerkannt, dass folgende Nachweise nachgereicht werden:

 

-         Nachweis über den Spitzenverband, dem der Antragssteller angehört

-         Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit einer Fachberatung

-         Abgeschlossene Vereinbarung gemäß § 8a und § 72a SGB VIII mit der Stadt Wermelskirchen

 

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.