|  |  | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 
 Beschluss: Der Verein Stöppken e.V. wird gemäß § 75 SGB VIII i.V. m. § 25 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz als Träger der freien Jugendhilfe zunächst befristet bis zum 31.07.2021 unter der Voraussetzung anerkannt, dass folgende Nachweise nachgereicht werden: 
 - Nachweis über den Spitzenverband, dem der Antragssteller angehört - Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit einer Fachberatung - Abgeschlossene Vereinbarung gemäß § 8a und § 72a SGB VIII mit der Stadt Wermelskirchen 
 Der Beschluss wird einstimmig gefasst. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|  |  | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||