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Frau Tiekötter (Verwaltung) erläutert gemeinsam mit Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments die Überarbeitung der Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes und beantwortet Fragen.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Satzung des Kinder- und Jugendaparlamentes Wermelskirchen vom 17.12.2001 in der Fassung der zweiten Nachtragssatzung vom XX.XX.XXXX. Die Änderung der Satzung tritt mit Bekanntgabe in Kraft.
Dem Antrag der Satzungsänderung wird einstimmig entsprochen. |
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