Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die
Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen vom 28.02.2005 mit der
dazugehörigen abgeänderten “Anlage 1” zur Benutzungsordnung mit
Wirkung zum 01.03.2005 in folgenden Bereichen zu ändern: Benutzungsordnung: § 5 Ausleihe Ziffern 1 und 2. Anlage 1: a)
Jahresbenutzerentgelte Ziffern 1, 4 und 5. b) Sonstige Benutzerentgelte Ziffern 6 und 7. Ein Exemplar der geänderten Benutzungsordnung sowie der “Anlage
1” sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. |
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