Auszug - Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse; Antrag der SPD-Fraktion vom 11.11.2004  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0246/2004/1 Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse;
Antrag der SPD-Fraktion vom 11.11.2004
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Weiß, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt beschließt entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion vom 11

Stadtverordneter Seeger teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Umweltausschuss Unterabschnitt o)  „Beratung und Entscheidung in Angelegenheiten der Umweltstation Eifgen“ nur zustimmt, sofern es nicht finanzielle Auswirkungen betrifft. Die Verwaltung bestätigt, dass mit dieser Änderung die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses zur Beratung finanzieller Angelegenheiten unberührt bleibt.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion vom 11.11.2004 die Änderung der §§ 7 und 10 der Zuständigkeitsordnung über die Verteilung von Entscheidungs-befugnissen des Rates auf Ratsausschüsse.

Eine Ausfertigung der geänderten Zuständigkeitsordnung ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen.