Stadtverordneter Seeger teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Umweltausschuss Unterabschnitt o) „Beratung und Entscheidung in Angelegenheiten der Umweltstation Eifgen“ nur zustimmt, sofern es nicht finanzielle Auswirkungen betrifft. Die Verwaltung bestätigt, dass mit dieser Änderung die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses zur Beratung finanzieller Angelegenheiten unberührt bleibt. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion vom 11.11.2004 die Änderung der §§ 7 und 10 der Zuständigkeitsordnung über die Verteilung von Entscheidungs-befugnissen des Rates auf Ratsausschüsse. Eine Ausfertigung der geänderten Zuständigkeitsordnung ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen. |
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