Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 28.05.2019 zu beschließen.
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