Auszug - Änderung der Entgelteordnung für die Bäder der Stadt Wermelskirchen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0304/2004/1 Änderung der Entgelteordnung für die Bäder der Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad und die Entgelteordnung für das Freibad Dabri

Stadtverordnete Paulig teilt mit, dass die Fraktion der Grünen die Änderung der Entgelteordnung nicht befürwortet, da Sie eine Erhöhung der Entgelte zurzeit für unangebracht hält. Die Attraktivität des Hallenbades ist zu verbessern und die Besucherzahlen müssen gesteigert werden.

 

Stadtverordneter Galonska erinnert an den von ihm gestellten Antrag, dass die Stadtpassinhaber bezüglich einer Ermäßigung der Eintrittspreise wieder in die Entgelteordnung aufgenommen werden. Dieser Antrag wurde im Ausschuss für Sport und Freizeit zur Entscheidung in den Rat der Stadt verwiesen.  

 

Im Verlauf der Beratung spricht sich Amtsleiter Scholz ebenfalls für die Berücksichtigung des Stadtpasses aus, um bei der kommenden Preiserhöhung Planungs- und Rechtssicherheit zu erlangen.

 

Bürgermeister Weik stellt oben genannten Antrag, den Stadtpass im Vertragswerk zu belassen, zur Abstimmung und dieser wird bei 26 Ja-Stimmen (12 SPD, 5 WNK, 4 Grüne, 2 FDP, 3 UWG) und 2 Enthaltungen (1 FDP und Bürgermeister) befürwortet.

 

Der Rat der Stadt beschließt bei 16 Gegenstimmen (12 SPD, 4 Grüne) die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad und die Entgelteordnung für das Freibad Dabringhausen der Stadt Wermelskirchen vom 18.03.2002 entsprechend der beigefügten Fassung und der vorstehend beschlossenen Änderung.