a) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung der 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).
b) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 „Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).
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