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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen, in der Fassung vom 12.05.2020 zu beschließen:
- die Anlage 1 „Räumlicher Geltungsbereich, Kartierung und Bewertung“ und - die Anlage 2 „Stadtbildanalyse“ (Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude)
der „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und Frei- und Gartenflächen in der Innenstadt von Wermelskirchen“ (Fassadenprogramm).
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
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