Vorlage - 0078/2020  

 
 
Betreff: Fassadenprogramm: Klassifizierung der Gebäude, Stadtbildanalyse - Ersteinschätzung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Becker, Marion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
08.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
15.06.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1: „Räumlicher Geltungsbereich, Kartierung und Bewertung"  
Anlage 2: „Stadtbildanalyse" (Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude)  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen beschließt in der Fassung vom 12.05.2020:

 

-  die Anlage 1 „Räumlicher Geltungsbereich, Kartierung und Bewertung“ und

-  die Anlage 2 „Stadtbildanalyse“ (Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude)

 

der „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und Frei- und Gartenflächen in der Innenstadt von Wermelskirchen“ (Fassadenprogramm).


 

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Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat die Richtlinien zum Fassadenprogramm sowie die Beratung und Entscheidung über die Mittelfreigabe durch ein zu konstituierendes Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“ am 07.10.2019 einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms STEP 2020 zu stellen (siehe Drucksache 0151/2019).

 

Mit der Veröffentlichung des Städtebauinvestitionsprogramms 2020 vom 18.03.2020 wurden der Stadt Wermelskirchen Fördermittel in Höhe von 333.000 € für Gesamtkosten in Höhe von 475.000 € bewilligt. Die Gesamtkosten resultieren aus 300.000 € für die investiven Mittel des Fassadenprogramms, 100.000 € für die investiven Mittel des Verfügungsfonds und 75.000 € für den Kümmerer und die fachliche Beratung zum Fassadenprogramm und Verfügungsfonds sowie die Bauberatung zum Fassadenprogramm. 

 

Mit dem Fassadenprogramm soll die Aktivierung von privatem Kapital angeregt werden, um eine Aufwertung des Stadtbilds zu erreichen. Für die Maßnahmen stehen Mittel der Städtebauförderung zur Verfügung, die als anteiliger Zuschuss – in Höhe von max. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten – an Private weitergegeben werden können. Somit stehen für die Aufwertung der Innenstadt im Rahmen des Fassadenprogramms insgesamt mindestens 600.000 € zur Verfügung.

 

Das Fassadenprogramm ist Bestandteil des „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Wermelskirchen Innenstadt 2030“ (IEHK). Aus diesem Grund ist der Geltungsbereich (Anlage 1 der Richtlinien) auch Bestandteil des nach § 171b BauGB beschlossenen Städtebauförderungsgebiets „Wermelskirchen Innenstadt“. Er beinhaltet den zentralen Versorgungsbereich mit den Straßenzügen Kölner Straße, Telegrafenstraße, Obere Remscheider Straße und das angrenzende Quartier rund um die evangelische Kirche, die im Kontext der Wermelskirchener Innenstadt besonders relevant sind und die größte Publikumswirksamkeit entfalten. 

 

Als Dokumentation der für das Fassadenprogramm relevanten Gebäude bilden die Anlage 1 „Räumlicher Geltungsbereich, Kartierung und Bewertung“ sowie die Anlage 2 „Stadtbildanalyse“ die Anlagen zu den am 07.10.2019 vom Rat der Stadt Wermelskirchen beschlossenen Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen aus dem Fassadenprogramm. Die Stadt Wermelskirchen schafft damit den formellen und konzeptionellen Rahmen, um in einem abgegrenzten Bereich der Innenstadt den Erhalt und die Wiederherstellung eines ansprechenden, authentischen Stadtbilds zu forcieren und diesen Bereich identitätsstiftend zu qualifizieren und in Wert zu setzen.

 

Die nach einheitlichen Kriterien durchgeführte „Stadtbildanalyse“ (Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude) bestätigt die Notwendigkeit von gestalterischen Verbesserungsmaßnahmen an Fassaden- und Freiflächen. Die im Zuge des Fassadenprogramms zu berücksichtigenden, förderfähigen Gebäude wurden in die folgenden Kategorien eingeordnet:

 

- Baudenkmäler

- Historisch wertvolle Gebäude

- Stadtbildprägende Gebäude

- Neugliederung bzw. Rekonstruktion der Fassade.

 

Die Kategorisierung stellt dabei keine Rangfolge und keine damit verbundene Bevorzugung bei der Förderung dar. Maßnahmen können außerdem an den dazugehörigen Garten- und Hofflächen sowie an Brandwänden im Geltungsbereich gefördert werden (siehe Richtlinien).

 

Die Gebäude wurden jeweils in ihrem Zustand zum Zeitpunkt der Erfassung (Sommer 2019) analysiert und mit Vorschlägen zu spezifischen Verbesserungsmaßnahmen versehen, die dem Ziel dienen, die ortstypische Gestaltung zu sichern bzw. erneut herauszustellen und so das Stadtbild insgesamt hinsichtlich Identität und Charakter zu stärken.

 

Diese aufgezeigten Verbesserungsmaßnahmen, die mit dem Fassadenprogramm durchgeführt werden können, sind erste Vorschläge, im Rahmen der fachlichen Beratung zum Fassadenprogramm zu konkretisieren und schließen weitere Maßnahmen nicht aus. Sie reichen von einfachen Verschönerungsarbeiten (Anstrich, o.ä.) über umfassende Gestaltungs- und Umbaumaßnahmen (Veränderungen an Fenstern, Vordächern, Dachgauben, o.ä. bis zu aufwendigeren Neugliederungen bzw. Rekonstruktionen (z.B. der Erdgeschossfassade). Die Dokumente „Räumlicher Geltungsbereich, Kartierung und Bewertung“ sowie „Stadtbildanalyse“ liegen dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 bei.

 

Maßnahmen zur Fassaden- und Freiraumgestaltung sind detailliert abzustimmen. Im Rahmen des Fassadenprogramms werden daher alle Teilnehmenden besonders unterstützt. In einer fachlichen Beratung seitens der Kommune werden Art und Umfang der Maßnahmen erörtert. Das Büro ASS kann die Stadt Wermelskirchen bei der fachlichen Beratung und durch Stellungnahmen zu den Anträgen unterstützen.

 

Ausblick

 

Zunächst sollen die Richtlinien zum Fassadenprogramm und das Antragsformular sowie die Ersteinschätzungen / Bewertungen zu den einzelnen Gebäuden auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden. Ergänzend soll in der Presse und mit Flyern über das Fassadenprogramm informiert werden. Die Öffentlichkeitsarbeit zum Verfügungsfonds erfolgt parallel. Die konstituierende Sitzung des Vergabegremiums ist für den Herbst 2020 vorgesehen.

 

Das Fassadenprogramm, Hinweise zu grundsätzlich förderfähigen Maßnahmen und das Antragsverfahren sowie Gestaltungsleitlinien (s.u.) sollen der Öffentlichkeit zudem im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemielage ist jedoch nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt eine Informationsveranstaltung stattfinden kann.

 

Die auf der „Stadtbildanalyse“ aufbauenden „Gestaltungsleitlinien Wermelskirchen Innenstadt“ werden derzeit erarbeitet. Sie werden beschreiben und veranschaulichen, was im Einzelnen für eine anspruchsvolle Gestaltung erreicht werden kann und sollen dazu beitragen, den BürgerInnen das Thema Baukultur und ihren Wert für das Leben vor Ort näherzubringen. Die Gestaltungsleitlinien stellen eine Handreichung für die Behörden, ArchitektInnen und Bauwilligen dar. Sie dienen als weitere Grundlage für die Beratung von AntragstellerInnen im Rahmen des Fassadenprogramms und sollen auch im Rahmen von Investorenauswahlverfahren, Wettbewerben und bei der Bereitstellung von Baugrundstücken besondere Berücksichtigung finden. 

 

Möglich ist außerdem die Erstellung eines detaillierteren Gestaltungshandbuchs, das auf die Ersteinschätzung zum Fassadenprogramm und die Gestaltungsleitlinien aufbaut. Es kann auch die Vorgaben einer Gestaltungssatzung für einen Teilbereich der Innenstadt visualisieren. Die Rahmenbedingungen für das Erstellen eines Handbuchs und / oder einer Satzung sind im weiteren Verlauf zu prüfen.

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Anlage/n:


Anlage 1: „Räumlicher Geltungsbereich, Kartierung und Bewertung“

Anlage 2: „Stadtbildanalyse“ (Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude) *)

 

*) Die vollständige Anlage liegt nur digital vor. Der Druckfassung liegen lediglich die Seiten 1-10 bei.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: „Räumlicher Geltungsbereich, Kartierung und Bewertung" (11143 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: „Stadtbildanalyse" (Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude) (55780 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: