Auszug - 55. Änderung des Flächennutzungsplans "Neues Hallenbad": Beauftragung zur Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG), Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Landesplanung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0079/2020 55. Änderung des Flächennutzungsplans "Neues Hallenbad":
Beauftragung zur Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG),
Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Landesplanung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln anzufragen, inwieweit die beabsichtigte 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Neues Hallenbad" mit den Zielen der Landesplanung vereinbar ist (Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz, LPlG).

Der vorgesehene Bereich der 55. Änderung des FNP "Neues Hallenbad" sowie die Gegenüberstellung von derzeitiger Darstellung und beabsichtigter Nutzungsänderung ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtskarte zu ersehen (Anlage 2: "Bereich der 55. Änderung des FNP - Bestand und Planung").

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.