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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln anzufragen, inwieweit die beabsichtigte 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Neues Hallenbad" mit den Zielen der Landesplanung vereinbar ist (Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz, LPlG). Der vorgesehene Bereich der 55. Änderung des FNP "Neues Hallenbad" sowie die Gegenüberstellung von derzeitiger Darstellung und beabsichtigter Nutzungsänderung ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtskarte zu ersehen (Anlage 2: "Bereich der 55. Änderung des FNP - Bestand und Planung").
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
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