Auszug - Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen" a) Erweiterung des Geltungsbereichs b) Beschluss der öffentlichen Auslegung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0104/2020 Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"
a) Erweiterung des Geltungsbereichs
b) Beschluss der öffentlichen Auslegung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


Die sachkundige Bürgerin Frau Nicole Klicki (CDU) erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

 

a)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ entsprechend Anlage 1 zu erweitern.

b)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.