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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Neues Hallenbad“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtskarte zu ersehen (Anlage 3: „55. Änderung des FNP - Geltungsbereich“).
Der Beschluss erfolgt einstimmig. |
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