Auszug - Umsetzung SGB II (Hartz IV) - Grundsicherung für Arbeitsuchende hier: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 53 ff. SGB X über die Gründung einer Kooperationsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II zwischen der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach (BA) und dem Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK) sowie den kreisangehörigen (ka.) Kommunen  

 
 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0322/2005 Umsetzung SGB II (Hartz IV) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
hier: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 53 ff. SGB X über die Gründung einer Kooperationsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II zwischen der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach (BA) und dem Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK) sowie den kreisangehörigen (ka.) Kommunen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Aubel, Hans-Willi
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Haupt- und Finanzausschuss unterstützt die Beschlussvorlage für die Sitzung des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreise

 

Der Haupt- und Finanzausschuss unterstützt einstimmig die Beschlussvorlage für die Sitzung des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises am 14.03.2005 betr. die Umsetzung des SGB II (Hartz IV) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - hinsichtlich des beabsichtigten Abschlusses des öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 53 ff. SGB X über die Gründung und Ausgestaltung einer Kooperationsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II zwischen der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach und dem Rheinisch-Bergischen Kreis.

 

Hinsichtlich der Wahrnehmung der Angelegenheiten der Unterhaltsheranziehung gem. §§ 33 ff. SGB II wird angeregt, noch Gespräche mit der Zielsetzung zu führen, statt der Aufgabenbündelung dieser Gesamtaufgaben bei der Stadt Bergisch Gladbach 2 unterhaltsrechtliche Schwerpunkte zu bilden, und zwar einen im Nordkreis (Kundencenter Wermelskirchen für die Kommunen Burscheid, Leichlingen, Odenthal und Wermelskirchen) und eine im Südkreis (Kundencenter Bergisch Gladbach für die Kommunen Bergisch Gladbach, Kürten, Overath und Rösrath). Eine entsprechende Regelung sollte dann entweder noch in den Vertrag aufgenommen oder an geeigneter anderer Stelle abgesichert werden.