|  |  | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 
 
 Der Wahleiter verliest die Ergebnisse der Wahl zu der Vertretung der Stadt sowie der Bürgermeisterin. 
 Auf die hierzu gefertigten Niederschriften (vorgeschriebene Anlagen lt. Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen) wird verwiesen. Diese sind der Niederschrift zusammen mit einer Zusammenstellung der amtlichen Ergebnisse zur Wahl der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt und der Sitzverteilung mit Berechnung als Anlagen beigefügt. 
 
 
 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|  |  | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||