Der Wahleiter verliest die Ergebnisse der Wahl zu der Vertretung der Stadt sowie der Bürgermeisterin.
Auf die hierzu gefertigten Niederschriften (vorgeschriebene Anlagen lt. Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen) wird verwiesen. Diese sind der Niederschrift zusammen mit einer Zusammenstellung der amtlichen Ergebnisse zur Wahl der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt und der Sitzverteilung mit Berechnung als Anlagen beigefügt.
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