Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Aussetzen von Gewerbesteuervorauszahlungen für die Termine 15.05.2020 und 15.08.2020  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0061/2020 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Aussetzen von Gewerbesteuervorauszahlungen für die Termine 15.05.2020 und 15.08.2020
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen   
 
Beschluss


Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW einstimmig genehmigt:

 

Die Stadt Wermelskirchen setzt alle Gewerbesteuervorauszahlungen für die Termine 15.05.2020 und 15.08.2020 aus. Die Festsetzungen im Gewerbesteuerbescheid haben weiterhin Gültigkeit. Mit dem vorgeschlagenen Verfahren wird lediglich eine flächendeckende Stundung unbürokratisch ausgesprochen.

 

Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW und ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.