Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Beschluss des "Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes unter Corona-Bedingungen für das Quellenbad" und einem damit verbundenen Nachtrag zur Entgelteordnung für das Quellenbad vom 01.08.2016   

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0124/2020 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschluss des "Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes unter Corona-Bedingungen für das Quellenbad" und einem damit verbundenen Nachtrag zur Entgelteordnung für das Quellenbad vom 01.08.2016
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
 
Beschluss


Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 10.08.2020 wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW einstimmig genehmigt:

 

Das „Hygiene- und Infektionsschutzkonzept unter Corona-Bedingungen für das Quellenbad Wermelskirchen“ vom 16.06.2020

 

und

 

der damit verbundene Nachtrag zur Entgelteordnung für das Quellenbad vom 01.08.2016 wird in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, das beschlossene Hygiene- und Infektionsschutzkonzept unter Corona-Bedingungen zurückzunehmen bzw. Schritt für Schritt zurückzunehmen, sobald die Coronaschutzverordnung dieses zulässt.