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Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 10.08.2020 wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW einstimmig genehmigt:
Das „Hygiene- und Infektionsschutzkonzept unter Corona-Bedingungen für das Quellenbad Wermelskirchen“ vom 16.06.2020
und
der damit verbundene Nachtrag zur Entgelteordnung für das Quellenbad vom 01.08.2016 wird in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, das beschlossene Hygiene- und Infektionsschutzkonzept unter Corona-Bedingungen zurückzunehmen bzw. Schritt für Schritt zurückzunehmen, sobald die Coronaschutzverordnung dieses zulässt.
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