Auszug - Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen" a) Erweiterung des Geltungsbereichs b) Beschluss der öffentlichen Auslegung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0104/2020 Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"
a) Erweiterung des Geltungsbereichs
b) Beschluss der öffentlichen Auslegung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


Dr. Christian Klicki (CDU) entfernt sich vom Sitzungstisch und erklärt sich für befangen.

 

a)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Geltungsbereich des vorhaben-bezogenen Bebauungsplans Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ entsprechend Anlage 1 zu erweitern.

 

b)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.