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Die Verwaltung wird einmütig mit einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) beauftragt, den Bau des Hallenbads umzusetzen. Dafür soll ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt werden. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln. Die Förderquote muss haushälterische mindestens 60% der förderfähigen Ausgaben betragen. Der kommunale Finanzierungsanteil ist in der Finanzplanung eingeplant. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Bau empfehlen und der Rat beschließt eine Antragsstellung im Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen. Sollte diese nicht erfolgreich sein, kann eine Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung im Jahr 2021 erfolgen.
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