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Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 01.07.2020 wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW einstimmig genehmigt:
Die Elternbeitragssatzung wird mit Wirkung zum 01.08.2020 aufgrund der Änderung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
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