Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Beschluss der ab 01.08.2020 gültigen Elternbeitragssatzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0099/2020 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung;
Beschluss der ab 01.08.2020 gültigen Elternbeitragssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Amt für Jugend, Bildung und Sport
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen  Kämmerei
 
Beschluss


Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 01.07.2020 wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW einstimmig genehmigt:

 

Die Elternbeitragssatzung wird mit Wirkung zum 01.08.2020 aufgrund der Änderung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.