Auszug - Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen  

 
 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0342/2005 Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entge

 

Stadtverordneter Seeger weist darauf hin, dass in der Entgelteordnung der Termin der Ratssitzung auf den 28.02.2005 abgeändert werden muss. Des Weiteren regt er an zu überprüfen, ob die Kosten für kommerzielle Veranstaltungen auskömmlich sind und diese mit den Nachbarkommunen zu vergleichen.

 

Stadtverordneter Rehse hinterfragt die in Tarif D getroffene Regelung „Die Stadt hat das Recht, die Entgelte frei zu vereinbaren“ und regt an, die Höhe der Entgelte an den Gewinn der Veranstaltung zu koppeln.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen vom 28.02.2005“ zu beschließen.