Auszug - Gestaltungsleitlinien Wermelskirchen Innenstadt  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0118/2020 Gestaltungsleitlinien Wermelskirchen Innenstadt
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Becker, Marion
 
Beschluss


Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig in der Fassung vom 18.08.2020 die „Gestaltungsleitlinien Wermelskirchen Innenstadt 2030“ (s. Anlage 1).

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, die Gestaltungsleitlinien zur Beratung der Interessenten am Fassadenprogramm und Verfügungsfonds heranzuziehen und bei der Bewilligung der Anträge durch das Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“ zu berücksichtigen. Die Gestaltungsleitlinien sollen zudem bei allen baulichen Vorhaben im Geltungsbereich als Empfehlungen herangezogen werden, haben dabei jedoch keine bindende Wirkung.