Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig in der Fassung vom 18.08.2020 die „Gestaltungsleitlinien Wermelskirchen Innenstadt 2030“ (s. Anlage 1).
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, die Gestaltungsleitlinien zur Beratung der Interessenten am Fassadenprogramm und Verfügungsfonds heranzuziehen und bei der Bewilligung der Anträge durch das Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“ zu berücksichtigen. Die Gestaltungsleitlinien sollen zudem bei allen baulichen Vorhaben im Geltungsbereich als Empfehlungen herangezogen werden, haben dabei jedoch keine bindende Wirkung.
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