Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den 1. Nachtrag zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wermelskirchen vom 13.06.2007 in der vorgelegten Fassung.
Eine Ausfertigung des 1. Nachtrages zur Rechnungsprüfungsordnung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates beizufügen.
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