Der Tagesordnungspunkt 6 wird zusammen mit diesem Tagesordnungspunkt behandelt. Die Stellvertreter/ -innen der Bürgermeisterin und die weiteren Mitglieder des Rates der Stadt werden von der Bürgermeisterin gemäß § 67 Absatz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtungen werden jeweils Niederschriften gefertigt.
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