Auszug - Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter/ -innen der Bürgermeisterin und der weiteren Mitglieder des Rates der Stadt  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0152/2020 Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter/ -innen der Bürgermeisterin und der weiteren Mitglieder des Rates der Stadt
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss


Der Tagesordnungspunkt 6 wird zusammen mit diesem Tagesordnungspunkt behandelt.

Die Stellvertreter/ -innen der Bürgermeisterin und die weiteren Mitglieder des Rates der Stadt werden von der Bürgermeisterin gemäß § 67 Absatz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Über die Verpflichtungen werden jeweils Niederschriften gefertigt.