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Das Mitglied des Rates Herr Karl-Heinz Wilke beantragt die Änderung der Zuständigkeitsordnung. Der Rat der Stadt beschließt die Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der folgen Änderung: Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet auf Vorschlage des Kulturausschusses über den Ankauf von Kunstwerken. Dieser Vorschlag wird einstimmig beschlossen.
Eine Ausfertigung der neu gefassten Zuständigkeitsordnung ist als Anlagen 5 und 6 beigefügt.
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