Auszug - 22. Änderung des FNP in Wickhausen und Vorhabenbezogener Bebauungsplan DH Nr. 5 "Pflanzenmarkt Wickhausen" A) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB B) Änderung der Form des Verfahrens für den Bebauungsplan C) Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB  

 
 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0352/2005 22. Änderung des FNP in Wickhausen und Vorhabenbezogener Bebauungsplan DH Nr. 5 "Pflanzenmarkt Wickhausen"
A) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
B) Änderung der Form des Verfahrens für den Bebauungsplan
C) Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Wolfgang Schindler
2. Frau Hero / Büro MWM
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

zu A)

zu A)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen, gemäß der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlußvorschläge, zu beschließen.

 

zu B)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Weiterführung des Verfahrens für den Bebauungsplan in einem normalen Verfahren nach §§ 2 und 8 BauGB zu beschließen.

 

zu C)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der entsprechenden Erläuterung und des Bebauungsplanes DH Nr. 5 "Pflanzenmarkt Wickhausen" einschließlich der dazu gehörenden Begründung gem. § 3(2) BauGB zu beschließen.