Auszug - Bebauungsplan Nr. 48 "Ostringhausen" Einleitung der 1. Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  

 
 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0358/2005 Bebauungsplan Nr. 48 "Ostringhausen"
Einleitung der 1. Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

1

1.         Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ nach § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu beschließen.

 

2.         Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, die im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 (2) BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.