Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss   

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0159/2020 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, zu beschließen, die Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in der Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.

b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ gemäß § 10 BauGB zu beschließen und der zugehörigen Begründung zuzustimmen.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.