Auszug - Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0163/2020 Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Alexandra Herbrich
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Herbrich, Alexandra
 
Beschluss


Auf die Nachfrage von MdR Herrn Stephan Teil (FDP) und Kritik von MdR Herrn Jochen Bilstein (SPD) zu § 5 (Kostenteilung) des Durchführungsvertrages erläutert der Technische Beigeordnete Herr Thomas Marner die Auswirkungen der beiden Varianten.

 

Frau Bürgermeisterin Marion Lück betont die gravierende Personalnot bei Straßen NRW.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Bürgermeisterin, den Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG abzuschließen.

 

Der Beschluss erfolgt mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen (5 CDU, 2 Grüne, 1 Büfo, 1 WNK, 1 FDP, 1 Zukunft Wermelskirchen, 1 AfD) und 3 Enthaltungen (SPD).