Auf die Nachfrage von MdR Herrn Stephan Teil (FDP) und Kritik von MdR Herrn Jochen Bilstein (SPD) zu § 5 (Kostenteilung) des Durchführungsvertrages erläutert der Technische Beigeordnete Herr Thomas Marner die Auswirkungen der beiden Varianten.
Frau Bürgermeisterin Marion Lück betont die gravierende Personalnot bei Straßen NRW.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Bürgermeisterin, den Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG abzuschließen.
Der Beschluss erfolgt mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen (5 CDU, 2 Grüne, 1 Büfo, 1 WNK, 1 FDP, 1 Zukunft Wermelskirchen, 1 AfD) und 3 Enthaltungen (SPD). |
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