Vorlage - 0163/2020  

 
 
Betreff: Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"
Status:öffentlich  
Verfasser:Alexandra Herbrich
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Herbrich, Alexandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
30.11.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 Vorhabenbezogener B-Plan DA 15 mit Vorhaben- und Erschließungsplan  
Anlage 2 Lageplan  
Durchführungsvertrag Edeka ohne Eurobetrag  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Bürgermeisterin, den Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG abzuschließen.

 


 

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin abzuschließen.

 

Ein Durchführungsvertrag umfasst mindestens

 

a)   die Durchführung der Maßnahme gemäß Vorhaben- u. Erschließungsplan,

b)   die Durchführung der Maßnahme innerhalb einer bestimmten Frist und

c)   die gänzliche oder teilweise Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten.

 

Die o.g. Mindestvoraussetzungen werden von dem vorliegenden Durchführungsvertrag erfüllt:

 

-   Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, die Maßnahme gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan durchzuführen.

-   Als Realisierungsfrist werden 3 Jahre (ab Datum der Baugenehmigung) festgelegt.

-   Die Vorhabenträgerin trägt die Planungskosten.

-   Zwecks Realisierung des Vorhabens verpflichtet sich die Vorhabenträgerin in einer gesonderten Vereinbarung zur Herstellung eines Kreisverkehrs gemäß abgestimmter Entwurfsplanung.

 

Des Weiteren werden im Durchführungsvertrag Regelungen getroffen

 

-   zum naturschutzrechtlichen Ausgleich (Ökopunkte),

-   zum Artenschutz sowie

-   zu Rechtsnachfolge und Haftungsfragen.

 

Der Inhalt dieses Durchführungsvertrags wurde zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Wermelskirchen abgestimmt; der Vertrag wird bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses von der Vorhabenträgerin unterzeichnet. Zur Wirksamkeit sind nunmehr der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses über den Durchführungsvertrag sowie die Unterzeichnung des Vertrags durch die Bürgermeisterin notwendig.


 

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Anlage/n:

Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15

Anlage 1 des Vertrages (Vorhaben- und Erschließungsplan)*

Anlage 2 des Vertrages (Lageplan)
 

*Diese Anlage liegt nur in digitaler Form vor und kann über das Ratsinformationssystem aufgerufen werden.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Vorhabenbezogener B-Plan DA 15 mit Vorhaben- und Erschließungsplan (8988 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Lageplan (1438 KB)      
Anlage 3 3 Durchführungsvertrag Edeka ohne Eurobetrag (71 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

Stammbaum:
0163/2020   Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"   Amt für Stadtentwicklung   Beschlussvorlage öffentlich
0163/2020-1   Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"   Amt für Stadtentwicklung   Beschlussvorlage öffentlich