Auszug - Bebauungsplan Nr. 94 "Neues Hallenbad": Aufstellungsbeschluss  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0164/2020 Bebauungsplan Nr. 94 "Neues Hallenbad":
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, zu beschließen, den Bebauungsplan Nr. 94 "Neues Hallenbad" aufzustellen und das Verfahren einzuleiten. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte (Anlage) zu entnehmen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren (siehe Aufstellung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Neues Hallenbad" am 21.09.2020).

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.