Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage Straße Halzenberg ("Halzenberger Hof") abzweigend von Straße Delle bis Ausbauende (Wendeanlage) Hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0193/2020 Herstellung der Erschließungsanlage Straße Halzenberg ("Halzenberger Hof") abzweigend von Straße Delle bis Ausbauende (Wendeanlage)
Hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Rützler, Karsten
 
Beschluss


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss,  unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Halzenberg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen.

 

Halzenberg,

Gemarkung Dhünn, Flur 12, Flurstücke 232, 292, 337, 341, 343, 345, 348, 350, 351, 354, 360, 361, 364, 366, 368, 370, 372, 374, 376, 380, 382, 384, 386, 390, 392, 394, 396, 398

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.