Auszug - Einziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW) - Teilflächen im Bereich Friedhofstraße  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0194/2020 Einziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW) - Teilflächen im Bereich Friedhofstraße
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Rützler, Karsten
 
Beschluss


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zu beschließen, die in der Anlage (Lageplan) gekennzeichneten Teilflächen aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 25, Flurstück 723 und 781 einzuziehen, da eine öffentliche Verkehrsbedeutung nicht mehr besteht.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Einziehungsverfahren gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz NW durchzuführen.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.