Der
Vorsitzende des Ausschusses, Herr Schulte (SPD), erteilt dem Sprecher der Antragsteller, Herrn Weber, Rederecht. Herr
Weber legt dem Ausschuss die Gründe für diesen Anliegerantrag dar. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt
einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die beitragsmäßige Abrechnung
folgender Straßen im Innenstadtbereich, Untere Eich, Schwanen, Burger Straße
und Kurze Straße, satzungsgemäß nach der Satzung über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt
Wermelskirchen in der zur Zeit gültigen Fassung abzuwickeln. Dem Anliegen der Anlieger gemäß Schreiben vom 22.09.2004
wird damit grundsätzlich entsprochen. Eine Sondersatzung wird nicht erlassen,
da die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. |
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