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Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis zu nehmen und zum 01.01.2021 unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zu beschließen:
a) die Gebühren
Abflusslose Gruben 12,38 € je m³ Schmutzwasser Kleinkläranlagen 64,72 € je abgefahrenem m³ Fäkalien
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 9.529 € zu entnehmen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 2.836 € einzustellen.
c) die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017
Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.
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