Stadtkämmerer Löffler erläutert den Stadtverordneten den aktuellen Sachstand. Stadtverordneter Seeger beantragt für die CDU-Fraktion, im Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung und Ausstattung einer Kooperationsgemeinschaft unter § 6, Absatz 2, Ziffer 5 das Wort „mögliche“ zu streichen, so dass die Einrichtung eines Beirates gewährleistet ist. Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag abstimmen und die Ausschussmitglieder sprechen sich bei 1 Gegenstimme (CDU) für die Einrichtung eines Beirates aus. Fraktionsvorsitzender Bilstein stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, dass der Sozialausschuss regelmäßig und unaufgefordert seitens der Verwaltung über die Arbeit der KOGE informiert wird. Über diesen Antrag lässt der Bürgermeister auch abstimmen und der Rat der Stadt spricht sich einstimmig bei 2 Enthaltungen (FDP) für eine regelmäßige Berichterstattung aus. Der Rat der Stadt beschließt bei 1 Gegenstimme (CDU): 1. Die Beschlussvorlage für die Sitzung des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises am 10.03.2005 betr. die Umsetzung des SGB II (Hartz IV) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - hinsichtlich des beabsichtigten Abschlusses des öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 53 ff. SGB X über die Gründung und Ausgestaltung einer Kooperationsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II zwischen der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach und dem Rheinisch-Bergischen Kreis wird unterstützt. Die Änderung des § 6, Absatz 2, Ziffer 5 ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Hinsichtlich der Wahrnehmung der Angelegenheiten der Unterhaltsheranziehung gem. §§ 33 ff. SGB II wird gefordert, statt der Aufgabenbündelung dieser Gesamtaufgaben bei der Stadt Bergisch Gladbach 2 unterhaltsrechtliche Schwerpunkte zu bilden, und zwar einen im Nordkreis (Kundencenter Wermelskirchen für die Kommunen Burscheid, Leichlingen, Odenthal und Wermelskirchen) und einen im Südkreis (Kundencenter Bergisch Gladbach für die Kommunen Bergisch Gladbach, Kürten, Overath und Rösrath). Eine entsprechende Regelung sollte entweder noch in den Vertrag aufgenommen oder an geeigneter anderer Stelle schriftlich abgesichert werden. 3. Die Option einer Übertragung der Dienstaufsicht für die im Kundenzentrum tätigen Bediensteten der Kommunen (§ 7 Abs. 3 Satz 2 des Vertragsentwurfes) auf den/die Geschäftsführer(in) der K-A-S Rhein-Berg wird seitens der Stadt Wermelskirchen nicht wahrgenommen werden. |
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