Auszug - Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 17
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0207/2020 Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Ullrich, Karla
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite), zum 01.01.2021 die beigefügte Gebührenkalkulation.

a.      die Gebühren für das Bestattungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2021 zu ändern sowie

  1. die 27. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 27. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss als Anlage beizufügen.