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Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite), zum 01.01.2021 die beigefügte Gebührenkalkulation. a. die Gebühren für das Bestattungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2021 zu ändern sowie
Ein Exemplar der 27. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss als Anlage beizufügen.
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