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a) Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, die Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in der Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b) Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ gemäß § 10 BauGB und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
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