Auszug - Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in Wermelskirchen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 28.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0351/2005 Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Andreas Voß
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt beschließt die Richtlinien in der vorliegenden Fassung

Die WNK-Fraktion hat mit Schreiben vom 11.02.2005 den nachstehenden Antrag eingereicht:

 

Der Rat der Stadt möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen

a)      eine Gebührentabelle für die Elternbeiträge gemäß der Tabelle für Elternbeiträge im Kindergarten einzurichten, wenn der Höchstbeitrag von 100,00 €, der zur Zeit durch die Landesregierung festgesetzt ist, aufgehoben wird,

b)      die Elternbeiträge für Geschwisterkinder in zwei unterschiedlichen Betreuungsformen (z.B. Hort und Schule, Kindergarten und Schule so zu berechnen wie bisher.

 

Ein Schreiben der SPD-Fraktion vom 10.02.2005 bezieht sich ebenfalls auf die Staffelung der Elternbeiträge und bittet die Verwaltung um eine differenziertere Staffelung. 

 

Als Kompromiss hat die Verwaltung in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe-/ Schulausschuss am 17.02.2005 ein Alternativmodell unterbreitet (siehe TOP 2 der Niederschrift über diese Sitzung).

 

In der Sitzung des Jugendhilfe-/Schulausschusses wurde entschieden, die Anträge und den Vorschlag der Verwaltung in den Fraktionen zu beraten.

 

Fraktionsvorsitzender Seeger teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Alternativvorschlag der Verwaltung zustimmt.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, Mitte des Jahres neue Zahlen zu präsentieren, um eventuell ein neues Berechnungsmodell zugrunde zu legen.

 

Nach kurzer Diskussion einigen sich die Stadtverordneten auf die Berechnungsgrundlage der Verwaltung und der Bürgermeister lässt über die so geänderten Richtlinien abstimmen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung (SPD) die Richtlinien in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung des Alternativvorschlages der Verwaltung.