Auszug - 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen": Erneuerung des Aufstellungsbeschusses  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0165/2020 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen":
Erneuerung des Aufstellungsbeschusses
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einmütig mit 2 Enthaltungen (2 x Bündnis 90/Die Grünen) gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, den Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" erneut zu ändern und das Verfahren einzuleiten. Der neue Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte (Anlage) zu entnehmen. Die Aufstellung dieser B´Planänderung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren (siehe Aufstellung zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans am 25.03.2019).