Stadtkämmerer Löffler weist darauf hin, dass in der Anlage
III der Sitzungsvorlage Änderungen aufgrund der Beratung im
Jugendhilfe-/Schulausschuss am 17.02.2005 berücksichtigt wurden. Die Ausführungen des Bürgermeisters zur Haushaltssituation
sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Fraktionsvorsitzenden geben zum Haushalt 2005 ebenfalls Ihre
Stellungnahme ab. Nachdem Stadtverordneter Bosbach die abweichende Meinung
einiger Stadtverordneten der CDU-Fraktion begründet hat, erfolgt auf Vorschlag
des Bürgermeisters zu den Unterpunkten a bis d eine getrennte Abstimmung. Der Rat der Stadt beschließt bei 4 Gegenstimmen der
CDU-Fraktion: a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2005 in der Fassung des vorgelegten
Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten
Änderungen: aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste. Das Volumen ändert sich dadurch: Neufassung der §§ 1, 2 und 3 der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 gegenüber dem Entwurf: § 1 Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2005, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden
voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite,
deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2005 zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen)
erforderlich ist, wird auf 3.485.000 € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 6.936.200
€ festgesetzt. § 4 unverändert § 5 unverändert § 6 unverändert Der Rat der Stadt beschließt einstimmig: b)
das Investitionsprogramm für die Jahre 2004 – 2008 in der Fassung des
vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der der
Niederschrift beizufügenden Liste ergeben; die Änderungen sind in das
Investitionsprogramm einzuarbeiten; Der Rat der Stadt beschließt bei 3
Gegenstimmen der CDU-Fraktion c) den Stellenplan für das
Haushaltsjahr 2005 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter
Berücksichtigung einer zusätzlichen Angestelltenstelle der Vergütungsgruppe
Vb/IVb BAT beim Unterabschnitt 061 – Datenverarbeitung -; Der Rat der Stadt
beschließt einstimmig d) den Übertragungsprozentsatz für die
Budgets (für die Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des
Haushaltsjahres 2005) auf 100 v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss
2005 kein strukturelles Defizit entsteht. Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist
zu beachten. Der Rat der Stadt nimmt den Finanzplan für die Jahre
2004 bis 2008 zur Kenntnis; die sich aufgrund der Beschlussfassung des Rates
zum Haushalt/Investitionsprogramm ergebenden Änderungen sind zu
berücksichtigen. Weiterhin nimmt der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht
der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3 GO NW (s. Seiten 133 - 136 des Heftes
“Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2005 und Anlagen”)
zur Kenntnis. |
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