Auszug - Haushaltsplanung 2005 a) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan b) Investitionsprogramm 2004 bis 2008 c) Stellenplan (Drucks.-Nr. RAT/0310/2005) d) Beschluss zur Mittelübertragung bei Budgets  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0359/2005 Haushaltsplanung 2005
a) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
b) Investitionsprogramm 2004 bis 2008
c) Stellenplan (siehe Vorlage für die Sitzung Haupt- und Finanzausschuss am
31.01.2005, Tagesordnungspunkt 8 - Drucks.-Nr. RAT/0310/2005)
d) Beschluss zur Mittelübertragung bei Budgets
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt beschließt:

Stadtkämmerer Löffler weist darauf hin, dass in der Anlage III der Sitzungsvorlage Änderungen aufgrund der Beratung im Jugendhilfe-/Schulausschuss am 17.02.2005 berücksichtigt wurden.

 

Die Ausführungen des Bürgermeisters zur Haushaltssituation sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Fraktionsvorsitzenden geben zum Haushalt 2005 ebenfalls Ihre Stellungnahme ab.

 

Nachdem Stadtverordneter Bosbach die abweichende Meinung einiger Stadtverordneten der CDU-Fraktion begründet hat, erfolgt auf Vorschlag des Bürgermeisters zu den Unterpunkten a bis d eine getrennte Abstimmung.

 

Der Rat der Stadt beschließt bei 4 Gegenstimmen der CDU-Fraktion:

 

a)                  die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2005 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen:

 

aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste.

 

Das Volumen ändert sich dadurch:

 

-      im Verwaltungshaushalt um                                                                   - 362.320 €

-      im Vermögenshaushalt um                                                                  -1.134.670 €

 

Neufassung der §§ 1, 2 und 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 gegenüber dem Entwurf:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf                                                                                    71.851.200 €

in der Ausgabe auf                                                                                      71.851.200 €

 

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf                                                                                    14.344.780 €

in der Ausgabe auf                                                                                      14.344.780 €

    

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2005 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) erforderlich ist, wird auf 3.485.000 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 6.936.200 € festgesetzt.

 

 

 

§ 4

 

unverändert

 

 

 

§ 5

 

unverändert

 

 

§ 6

 

unverändert

 

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:

 

b)                  das Investitionsprogramm für die Jahre 2004 – 2008 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung  der Änderungen, die sich aus der der Niederschrift beizufügenden Liste ergeben; die Änderungen sind in das Investitionsprogramm einzuarbeiten;

 

Der Rat der Stadt beschließt bei 3 Gegenstimmen der CDU-Fraktion

 

c)         den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2005 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung einer zusätzlichen Angestelltenstelle der Vergütungsgruppe Vb/IVb BAT beim Unterabschnitt 061 – Datenverarbeitung -;

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig

 

d)         den Übertragungsprozentsatz für die Budgets (für die Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des Haushaltsjahres 2005) auf 100 v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss 2005 kein strukturelles Defizit entsteht. Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist zu beachten.

 

 

Der Rat der Stadt nimmt den Finanzplan für die Jahre 2004 bis 2008 zur Kenntnis; die sich aufgrund der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt/Investitionsprogramm ergebenden Änderungen sind zu berücksichtigen.

 

Weiterhin nimmt der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3 GO NW (s. Seiten 133 - 136 des Heftes “Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2005 und Anlagen”) zur Kenntnis.