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Beschlussvorschlag: Siehe Seiten 3 und 4! Sachverhalt: Nach den Beratungen in den Fachausschüssen und im Haupt- und
Finanzausschuss soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 28.02.2005 die
Verabschiedung des Haushaltes 2005 etc. sowie des Stellenplanes
erfolgen. Bezüglich der Punkte a) und b) wird auf die Sitzungsvorlage
– Drucks.-Nr. RAT/0298/2004 – verwiesen. Der Haupt- und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14.02.2005 über die vorliegenden
Änderungsvorschläge der Fraktionen und über die Änderungsvorschläge der
Verwaltung beschlossen. Zum Punkt c) – Stellenplan – wird auf die
Vorlage zu TOP 8 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2005
(RAT/0310/2005) verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt
in seiner Sitzung am 14.02.2005 nach Abstimmung mit allen Fraktionen empfohlen,
beim Unterabschnitt UA 061 – Datenverarbeitung – eine zusätzliche
Angestelltenstelle der Vergütungsgruppe Vb/IVb BAT im Stellenplan zu berücksichtigen. Als Anlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt: Anlage I: Zusammenstellung
der Änderungsvorschläge der Verwaltung Anlage II: Zusammenstellung der beschlossenen
Änderungsanträge der Fraktionen (Stand: jeweils nach Beratung und
Beschlussempfehlungen im Haupt- und Finanzausschuss am 14.02.2005) Anlage III: Änderungsvorschläge
der Verwaltung in der gemeinsamen Sitzung des Schul- und des
Jugendhilfeausschusses am 17.02.2005 Anlage IV: Saldierung
Anlagen I - III mit Ausgleichsvorschlägen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt: a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2005 in der Fassung des vorgelegten
Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten
Änderungen: aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste. Das Volumen ändert sich dadurch: Neufassung der §§ 1, 2 und 3 der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 gegenüber dem Entwurf: § 1 Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2005, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden
voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite,
deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2005 zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen)
erforderlich ist, wird auf 3.485.000 € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und
Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf 6.936.200 € festgesetzt. § 4 unverändert § 5 unverändert § 6 unverändert b)
das Investitionsprogramm für die Jahre 2004 – 2008 in der Fassung des
vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der der
Niederschrift beizufügenden Liste ergeben; die Änderungen sind in das
Investitionsprogramm einzuarbeiten; c) den Stellenplan für das
Haushaltsjahr 2005 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter
Berücksichtigung einer zusätzlichen Angestelltenstelle der Vergütungsgruppe
Vb/IVb BAT beim Unterabschnitt 061 – Datenverarbeitung -; d) den Übertragungsprozentsatz für die
Budgets (für die Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des
Haushaltsjahres 2005) auf 100 v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss
2005 kein strukturelles Defizit entsteht. Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist
zu beachten. Der Rat der Stadt nimmt den Finanzplan für die Jahre
2004 bis 2008 zur Kenntnis; die sich aufgrund der Beschlussfassung des Rates
zum Haushalt/Investitionsprogramm ergebenden Änderungen sind zu
berücksichtigen. Weiterhin nimmt der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht
der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3 GO NW (s. Seiten 133 - 136 des Heftes
“Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2005 und Anlagen”)
zur Kenntnis. Die Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original
der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Anlage/n: Siehe Seite 2.
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