Auszug - Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 19
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0205/2020 Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite), zum 01.01.2021 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.

 

Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:

 

a) Kommunaler Siedlungsabfall    2,34  (2020: 2,22 €/ + 0,12 €)

    davon 

Restabfall      2,18  (2020: 2,07 € / + 0,11 €)

Papierabfall      0,16  (2020: 0,15 € / + 0,01 €)

 

b) Bioabfall       1,07  (2020: 1,02 € / + 0,05 €)

 

c) Gewerbeabfall (Restabfall)    2,18  (2020: 2,07 € / + 0,11 €)

 

Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung

des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.