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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite), zum 01.01.2021 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall 2,34 € (2020: 2,22 €/ + 0,12 €) davon Restabfall 2,18 € (2020: 2,07 € / + 0,11 €) Papierabfall 0,16 € (2020: 0,15 € / + 0,01 €)
b) Bioabfall 1,07 € (2020: 1,02 € / + 0,05 €)
c) Gewerbeabfall (Restabfall) 2,18 € (2020: 2,07 € / + 0,11 €)
Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.
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