![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zum 01.01.2021:
a) die Gebühren
Schmutzwasser 3,62 €
Niederschlagswasser 1,58 €
Durchleitungsgebühr 2,49 €
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 106.187 € zu entnehmen
c) die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017
Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |