Auszug - Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 3. Nachtragssatzung  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 21
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0209/2020 Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 3. Nachtragssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Kulartz, Rüdiger
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zum 01.01.2021:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben     12,38 € je m³ Schmutzwasser

 

Kleinkläranlagen     64,72 € je abgefahrenem m³ Fäkalien

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 9.529 € zu entnehmen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 2.836 € einzustellen.

 

 

c) die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.