Auszug - Umsatzsteuer: Verlängerung der Optionsfrist gem. § 27 Abs. 22a UStG bis 31.12.2022  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0213/2020 Umsatzsteuer: Verlängerung der Optionsfrist gem. § 27 Abs. 22a UStG bis 31.12.2022
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Auf der Tangen, Mirka
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die Ausübung der Verlängerung der Optionsfrist gemäß § 27 Abs. 22 a UStG bis zum 31.12.2022, vorbehaltlich eines möglichen Widerrufs, zur Kenntnis.