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Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt einstimmig - unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite)“ - die Verwaltung, einen Förderantrag für die Maßnahme „Teilsanierung der Sporthalle des Gymnasiums“ im Rahmen des Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten zu stellen. Die Umsetzung wird vorbehaltlich der Bewilligung der Zuwendung beauftragt.
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