Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Hünger" (zwischen K 8 und L 157) Hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0354/2005 Herstellung der Erschließungsanlage "Hünger" (zwischen K 8 und L 157)
Hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Netz, Hans Dieter
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstücks der Straße “Hünger” zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 13, Flurstück 16

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.